8149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 – KorrStrÄG 2009)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt das Ziel, eine wirksame und gezieltere Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher oder politischer Korruption sicherzustellen, um den Staat, benachteiligte Unternehmen wie auch den Einzelnen vor Verlusten durch derartige Kriminalität zu bewahren. Die spezialisierte, zentralisierte und unabhängige Verfolgung von Korruption und verwandten strafbaren Handlungen im Sinne europäischer und internationaler Vorgaben kann letztlich nur positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich und damit verbunden auch auf die Beschäftigungssituation haben. Gleichzeitig sollen bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und klargestellt werden, dass im Rahmen der im Zuge der Amtsführung stattfindenden menschlichen Interaktion adäquate Sozialkontakte zulässig sind.

Zweck des gegenständliche Beschlusses soll daher einerseits die Präzisierung der Normen zur Kriminalisierung von Bestechlichkeit und Bestechung im öffentlichen Sektor und andererseits deren terminologische Vereinfachung sein. Es ist daher nicht erforderlich, neue Tatbestände zur Korruptionsbekämpfung in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, doch sind die bestehenden Tatbestände des Strafgesetzbuches aufgrund von Unklarheiten in der praktischen Umsetzung zu verdeutlichen. Außerdem soll eine größere Differenzierung der Strafdrohungen durch eingefügte Wertqualifikationen erfolgen. Im Sinne einer Schärfung des Korruptionsstrafrechts zur Bekämpfung von verpöntem Verhalten mit hohem Störwert werden die Strafdrohungen für schwere Korruptionsdelikte deutlich erhöht. Die Abgrenzung von strafbarem und straflosem Verhalten soll sich an der sozialen Adäquanz des Verhaltens orientieren.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                           Günther Kaltenbacher                                                          Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende