8151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird

Der Europäische Gerichtshof stellte am 30. April 2009 in seinem Urteil in der Rechtssache C-531/07, Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft gegen Libro Handelsgesellschaft, im Verfahren der Vorabentscheidung fest, dass eine nationale Regelung wie jene des Buchpreisbindungsgesetzes, die Importeuren deutschsprachiger Bücher untersagt, einen vom Verleger für den Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, im Widerspruch zu Art. 28 EG-Vertrag (EG) steht. Der Gerichtshof begründete diese Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts damit, dass eine Importregelung wie jene in § 3 Abs. 2 BPrBG zwar eine Regelung über Verkaufsmodalitäten im Sinne des Urteils Keck und Mithouard darstelle, die erforderlichen Voraussetzungen, um nicht unter das in Art. 28 EG vorgesehene Verbot zu fallen, allerdings nicht erfülle.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates für eine Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes kommt Österreich seiner gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung nach, das in § 3 BPrBG verankerte Importregime den Vorgaben aus dem freien Warenverkehr (Art. 28 EG) anzupassen, wie dieses im Urteil des EuGH in der Rs. C-531/07 ausgelegt wurde. Das modifizierte Importregime erfüllt die Voraussetzungen der Keck-Formel – Geltung für alle im Inland tätigen Wirtschaftsteilnehmer sowie rechtliche und tatsächliche Gleichbehandlung des Absatzes in- und ausländischer Erzeugnisse – und gewährleistet die Erreichung des Ziels des Schutzes von Büchern als Kulturgut auf verhältnismäßige Weise.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                              Elisabeth Grimling                                                         Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender