8152 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Schaffung einer Organisationseinheit im Bundesministerium für Inneres zur Bekämpfung von Amts- und Machtmissbrauch sowie zur Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, in dem dafür eine eigene Organisationseinheit im Bundesministerium für Inneres, das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung eingerichtet wird. Gleichzeitig werden damit auch internationale Vorgaben bzw. Verpflichtungen erfüllt. Entsprechende Ergänzungen werden daher im Sicherheitspolizeigesetz vorgenommen.

Insbesondere sind folgende Rechtsakte zu nennen:

-       Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, angenommen durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 31. Oktober 2003, in der Folge: UNÜbereinkommen gegen Korruption;

-       Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor, in der Folge: EU-Rahmenbeschluss;

-       Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates und Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates, in der Folge: ERStrafrechtsübereinkommen über Korruption bzw. Zusatzprotokoll zum ERStrafrechtsübereinkommen über Korruption;

-       Übereinkommen über Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, in der Folge: EU-Bestechungsübereinkommen;

-       das im Rahmen der OECD ausgehandelte Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, in der Folge: OECD-Bestechungsübereinkommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Josef Kalina und Dr. Franz Eduard Kühnel sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                                Christoph Kainz                                                         Dr. Franz Eduard Kühnel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender