8153 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt auf der Grundlage ausführlicher Beratungen mit den Sozialpartnern den bereits im Regierungsprogramm vereinbarten und in einem ersten Schritt mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 eingeschlagenen Weg fort, den Einsatz jener arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu verbessern bzw. zu erweitern, die zum Arbeitsplatzerhalt beitragen, bei der Bewältigung des Strukturwandels sowohl für Unternehmen als auch Arbeitnehmer Hilfestellung bieten, vor dem Hintergrund laufend gestiegener Qualifikationsanforderungen ArbeitnehmerInnen wie auch Arbeitsuchende bei der Höherqualifizierung unterstützen, aber auch Jugendlichen am Beginn der Berufslaufbahn den Einstieg in die betriebliche Ausbildung erleichtern.

Wesentliches Element der Erweiterung des arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenspektrums ist dabei die Neuregelung der Altersteilzeit in Verbindung mit Verfahrensvereinfachungen, die ua. dazu beitragen soll, die Erwerbsbeteiligung älterer ArbeitnehmerInnen weiter anzuheben und damit zu einer verbesserten Einnahmen-/Aufwandsbilanz in den sozialen Schutzsystemen zu führen, vor allem aber auch gerade für diese älteren Beschäftigten nachhaltige Beschäftigungsverläufe zu erschließen. Dies erscheint im Besonderen auch als Anschlussperspektive nach kürzeren oder längeren Phasen der Kurzarbeit von besonderer Relevanz.

Hinsichtlich der in Art. 6 des Beschlusses des Nationalrates vorgesehenen Grundsatzbestimmungen ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG im Hinblick auf die Fristsetzung für die Erlassung der Landesgesetze nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Harald Reisenberger und Mag. Gerald Klug.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am
21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender