8157 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Reform des Heimarbeitsgesetzes im Hinblick auf eine Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Strukturen im Heimarbeitsgesetz sowie eine Straffung von Aufgaben notwendig ist. In Anbetracht des Rückgangs der HeimarbeiterInnen mit stark steigender Tendenz in den letzten Jahren und des starken Rückgangs an ZwischenmeisterInnen und Mittelspersonen besteht kein weiterer Bedarf an den gemäß dem Heimarbeitsgesetz eingerichteten Behörden.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden daher eine Organisationsreform, eine Aufgabenreform, die Abschaffung der überholten Legaldefinition der ZwischenmeisterInnen und Mittelspersonen sowie eine Reduktion von Verwaltungskosten für Unternehmen aus gesetzlichen Informationsverpflichtungen vorgenommen.

Im Rahmen der Organisationsreform wird die Abschaffung des  Entgeltberechnungsausschusses und der Berufungskommission für Heimarbeit sowie der Verpflichtung des Arbeitsinspektorates zur Antragstellung an den Entgeltberechnungsausschuss auf Überprüfung der Entgeltberechnung vorgesehen. Eine Übertragung dieser Aufgaben auf andere Behörden ist nicht vorgesehen, da der Entgeltberechnungsausschuss und die Berufungskommission in den letzten Jahren nicht mehr in Anspruch genommen wurden.

Weiters wird die Abschaffung der Heimarbeitskommissionen vorgesehen, wobei die notwendigen Aufgaben auf das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übertragen.

Die im vorliegenden Beschluss des Nationalrates vorgesehene Abschaffung der ZwischenmeisterInnen und Mittelspersonen ist v.a. auf ihre mangelnde Schutzbedürftigkeit zurückzuführen, da es sich dabei um UnternehmerInnen handelt. Außerdem sind ZwischenmeisterInnen und Mittelspersonen in der Praxis nicht mehr vorhanden.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Mag. Gerald Klug sowie mit beratender Stimme Bundesrat Johann Ertl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender