8158 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009)

Im Bundesministerium für Gesundheit sind Änderungen des Sozialversicherungsrechtes sowie des Dienstgeberabgabegesetzes, die der Umsetzung des Regierungsprogramms zur XXIV. Gesetzgebungsperiode und der Anpassung an die Rechtsentwicklung dienen, vorgemerkt. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt davon insbesondere folgende Maßnahmen um:

- die Einbeziehung der Funktionäre/Funktionärinnen des Vorarlberger Schilehrerverbandes in die Teilversicherung in der Unfallversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. g ASVG;

- die Einbeziehung der Mitglieder der amtlichen Weinkostkommissionen in die Teilversicherung in der Unfallversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. j ASVG;

- die Änderung im Bereich des Entgeltsbegriffs nach § 49 Abs. 3 Z 16 ASVG (Entfall der Ausnahme von Freitabak, Freizigaretten und Freizigarren);

- die (beitragsfreie) Mitversicherung in der Krankenversicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3;

- den Entfall des Zusatzbeitrages für Angehörige mit Pflegegeldbezug ab der Stufe 3;

- die Möglichkeit des Angebots von Leistungen zur Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer durch Zahnambulatorien der Versicherungsträger;

- den Unfallversicherungsschutz für Versicherte, die während einer Karenz an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen;

- die Ausweitung der Kostenerstattung bei Organtransplantationen in grenzüberschreitenden Fällen;

- die Publikation von Gesamtverträgen durch den Hauptverband im Internet;

- Aufnahme der Verpflichtung der Dienstgeberinnen und Dienstgeber zu elektronischen Meldungen (zB Erstattung einer jährlichen Meldung der Adresse der Arbeitsstätte) im Bereich des B-KUVG;

- Redaktionelle Anpassungen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender