8163 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2009 - WRÄG 2009)

 

Der vorgelegte Beschluss des Nationalrates hat neben vielen formal-legistischen Modernisierungen und Rechtsanpassungen auch Erleichterungen für Grundwehrdiener beim Aufschub des Dienstantritts, einen besseren Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Änderungen bei verdeckten Ermittlungen zum Inhalt.

 

Die Vorschriften für das Stellungswesen wurden neu strukturiert und leichter lesbar gestaltet; Grundwehrdiener werden künftig ihren Wehrdienst aufschieben können, wenn die Einberufung eine bereits begonnene weiterführende Ausbildung, etwa den Besuch einer Fachhochschule, unterbrechen würde. Die soziale Unterstützung aller Soldaten und Soldatinnen und ihrer Angehöriger wurde auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

 

Im Heeresdisziplinargesetz wurde die Aufsicht über weisungsfrei gestellte Organe in Angelegenheiten des Dienst- und Disziplinarrechts geregelt. Im Militärbefugnisgesetz wurden Klarstellungen zur Vermeidung von Vollzugsproblemen vorgesehen: Selbstverwaltungskörper werden im Rahmen einer verdeckten Ermittlung Urkunden (z.B. E-Card) ausstellen dürfen. Beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität wurde die Datenübermittlung zwischen Sicherheitsbehörden verbessert.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

 

Den Verhandlungen wurden mit beratender Stimme die Bundesräte Stefan Schennach und Mag. Walter Ebner beigezogen.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Winterauer.

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Sonja Zwazl, Dr. Franz Eduard Kühnel, Harald Reisenberger, Franz Perhab und Stefan Schennach.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Winterauer gewählt.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                            Reinhard Winterauer                                                       Harald Reisenberger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender