8166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G-Novelle 2009)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die folgenden Hauptgesichtspunkte zum Inhalt:
1. Änderungen in den Anhängen des UVP-G 2000
Mit Schreiben vom 27. Juni 2007 übermittelte die Europäische Kommission der Republik Österreich im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2006/2268 eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der eine mangelhafte Umsetzung der Richtlinie des Rates 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (im Folgenden: UVP-Richtlinie) gerügt wurde.
Eine ExpertInnengruppe aus VertreterInnen der Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie für Wirtschaft und Arbeit, VertreterInnen der UVP-Behörden (Landesregierungen) bzw. anderer Umweltbehörden sowie VertreterInnen der Wirtschaft und des Umweltbundesamtes prüfte auf Basis umfangreicher, von der ExpertInnengruppe gesichteter und zusammengefasster Daten vor dem Hintergrund der einschlägig anwendbaren Sektoralgesetze jeden von der Europäischen Kommission gerügten Projekttyp. Die Ergebnisse der ExpertInnengruppe wurden in einer Ergänzenden Stellungnahme Österreichs vom 13. März 2008 der Kommission übermittelt. Die von der ExpertInnengruppe formulierten Vorschläge wurden im vorliegenden Beschluss des Nationalrates umgesetzt.
2. Verstärkung des Klimaschutzes
Die Anpassung der Klimastrategie Österreichs zur
Erreichung des Kyoto-Ziels 2008-2012, der
1. Energieeffizienzaktionsplan der Republik Österreich sowie das
Grünbuch Energieeffizienz enthalten umfangreiche Maßnahmenpakete
für den effizienten Einsatz von Energie sowie die Verminderung von
Treibhausgasemissionen, die nach Branchen aufgeschlüsselt sind. Ziel
dieser Maßnahmen ist eine Stabilisierung des Energieverbrauches und eine
erhebliche Senkung der Treibhausgasemissionen. Diese Ziele können nur
durch eine systematische Vorgangsweise in allen Sektoren, Ausnutzung der
bestehender Technologien und die Forcierung von ordnungspolitischen
Instrumenten erreicht werden (Grünbuch Energieeffizienz 2008). Das UVP-G
2000 als branchenübergreifendes Instrument muss diese Vorgaben aufgreifen
und operationalisierbar machen.
3. Anpassungen im UVP-Verfahren
Aus Anlass der wegen Herstellung der europarechtlichen Konformität des UVP-G 2000 notwendigen legistischen Maßnahmen fließen mittels dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates einige Erfahrungen mit dem Vollzug des UVP-G 2000 in der Fassung der Novellen 2000 und 2004, die legistischen Anpassungsbedarf gezeigt haben, ein. Dies betrifft sowohl das konzentrierte Genehmigungsverfahren nach dem zweiten Abschnitt, als auch die teilkonzentrierten Verfahren nach dem dritten Abschnitt, wobei positive Erfahrungen mit beiden Verfahrensarten in die jeweils andere Verfahrensart einfließen.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Boden.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Johann Ertl mit beratender Stimme.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Boden gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 21
Karl Boden Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender