8169 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 geändert werden
Die Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr betragen rund
3% der gesamten
EU-Treibhausgasemissionen. Zwischen 1990 und 2006 haben sich die Emissionen aus
diesem Sektor in den EU-15 mehr als verdoppelt. Hält diese Entwicklung an,
besteht das Risiko, dass durch den starken Anstieg der Emissionen des
Luftverkehrs Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasen in anderen Sektoren
konterkariert werden. Der internationale Luftverkehr fällt zwar noch nicht
unter das Kyoto- Protokoll, daher hat dieses Wachstum bislang keine rechtlichen
Auswirkungen, allerdings ist es geboten, den Umweltauswirkungen im Rahmen einer
wirksamen, zukunftsorientierten Klimapolitik entgegen zu wirken.
Die Richtlinie 2008/101/EG zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelsrichtlinie) sieht daher die Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft vor. Diese Richtlinie ist bis 2. Februar 2010 in österreichisches Recht umzusetzen. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Richtlinie in Österreich. Zusätzlich wird auch die Richtlinie 2009/29/EG berücksichtigt, die eine Gesamtrevision der Emissionshandelsrichtlinie zum Inhalt hat.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 21
Ing. Hans-Peter Bock Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender