8170 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Betrieb von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselbetriebsgesetz – DKBG) geändert wird
Durch dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt eine Anpassung an das Gemeinschaftsrecht, weil die bisher vorgesehene Regelung für die Anerkennung ausländischer Zeugnisse zur Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie nicht ausreicht. Diese Regelung wird daher durch eine Äquivalenzbestimmung ersetzt, welche die Berufsausübung für Betriebswärter aus dem EWR ohne Verminderung des Sicherheitsniveaus ermöglicht. Für Personen aus nicht dem EWR angehörenden Staaten wird die bisherige Bestimmung über die Anerkennung von Befähigungszeugnissen beibehalten.
Im Sinne der Vereinfachung der Verwaltung und der Schaffung eines möglichst leichten Zugangs zum Recht ist es sinnvoll, Parallelkompetenzen zu beseitigen. Durch Kompetenzentflechtung werden Verwaltungsvereinfachungen erreicht, die auch Kosteneinsparungen für Behörden und Kostenreduktion für die Rechtsunterworfenen bedeuten. Weiters werden bisher unscharfe Regelungen präzisiert, Druckfehler behoben und Angleichungen von Fachausdrücken durchgeführt.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.
In der Debatte gelangte Bundesrätin Anneliese Junker zu Wort.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 21
Ferdinand Tiefnig Sonja Zwazl
Berichterstatter Vorsitzende