8177 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs zum Inhalt. Nunmehr können Unternehmen, die unter beherrschendem Einfluss des Bundes oder von Bund und Ländern bzw. Gemeinden stehen, auch dann vom Rechnungshof geprüft werden, wenn die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand unter 50 % liegt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 10 06
Dr. Franz Eduard Kühnel Edgar Mayer
Berichterstatter Vorsitzender