8178 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird
Durch die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs und die damit verbundene Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wird nunmehr durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates auch das Rechnungshofgesetz angepasst. Der Rechnungshof kann künftig auch Unternehmen, die unter beherrschendem Einfluss des Bundes oder des Bundes und anderer öffentlicher Rechtsträger stehen, prüfen, wenn die öffentliche Hand mit weniger als 50 % beteiligt ist.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 10 06
Dr. Franz Eduard Kühnel Edgar Mayer
Berichterstatter Vorsitzender