8179 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs für das Jahr 2008 (III-375-BR/2009 d.B.)

Der Asylgerichtshof hat mit 1. Juli 2008 seine Arbeit aufgenommen. In den ersten sechs Monaten seiner Tätigkeit gelang es dem Gerichtshof den Rückstand an offenen Beschwerdeverfahren um rund 1.500 zu verringern. Allerdings harrten Ende 2008 immer noch mehr als 22.000 Asylbeschwerden einer Erledigung.

Konkret konnten dem ersten Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs zufolge vom Juli bis Dezember 2008 6.591 Beschwerdeverfahren abgeschlossen werden. Im gleichen Zeitraum wurden 4.659 Verfahren neu anhängig. 1.500 dieser Verfahren konnten in weniger als sechs Monaten erledigt werden. Die mit Abstand meisten Beschwerdeführer kamen aus Russland, gefolgt vom Kosovo, Afghanistan, Nigeria und Serbien.

Von den insgesamt 6.591 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren bestätigte der Asylgerichtshof laut vorliegendem Tätigkeitsbericht in 4.156 Fällen die erstinstanzliche Entscheidung. In 1.565 Fällen hob er diese auf und erkannte dabei in 731 Fällen gleich von sich aus dem Asylwerber bzw. der Asylwerberin Flüchtlingsstatus zu. Mehr als 700 Verfahren wurden eingestellt, weil eine Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts wegen Abwesenheit des Asylwerbers oder der Asylwerberin nicht möglich war. Von den Behörden verfügte Ausweisungen wurden in 2.095 Fällen von den Richter/innen für zulässig und in 127 Fällen für unzulässig erklärt, ein subsidiärer Schutz aufgrund einer nicht zulässigen Abschiebung in den Herkunftsstaat (Refoulement-Schutz) wurde in 141 Fällen gewährt.

Die Zahl der Ende 2008 noch offenen Verfahren werden im gegenständlichen Bericht mit exakt 22.119 beziffert. Davon stammen 27 Verfahren noch aus dem Jahr 1998, 53 aus dem Jahr 1999 und 186 aus dem Jahr 2000.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.

Als Auskunftsperson fungierte der Vizepräsident des Asylgerichtshofes Mag. Volker Nowak.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martin Preineder, Franz Perhab, Dr. Franz Eduard Kühnel, Edgar Mayer und Manfred Gruber sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2009 den Antrag, den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs für das Jahr 2008 (III-375-BR/2009 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2009 10 06

                         Dr. Franz Eduard Kühnel                                                            Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender