8180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 1)

Die in § 1 ÖSG enthaltene Kompetenzdeckungsklausel bietet lediglich für die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung der Bestimmungen des Ökostromgesetzes in der jeweiligen Fassung eine ausreichende kompetenzrechtliche Grundlage. Änderungen dieses Bundesgesetzes sind jedoch davon nicht gedeckt. Für die Novellierung der im Ökostromgesetz enthaltenen Bestimmungen ist daher die Schaffung einer geeigneten kompetenzrechtlichen Grundlage durch Neuerlassung der Kompetenzdeckungsklausel erforderlich, die bewirkt, dass auch die in der Novelle enthaltenen Änderungen von der Kompetenzdeckungsklausel erfasst sind.

Zu Z 2 (§ 23 Abs. 5)

Diese Änderung bezweckt die Berichtigung eines Zitates, welches durch das Inkrafttreten des KWK-Gesetzes, BGBl. I Nr. 111/2008, zur Vermeidung von Mehrdeutigkeiten der Gesetzesauslegung erforderlich geworden ist.“

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B‑VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Magnus Brunner sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2009 10 06

                Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg                                                    Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende