8190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die in den letzten Jahren stattgefundene Entwicklung des internationalen Terrorismus es notwendig machte, bereits bestehende internationale Texte bezüglich des Kampfes gegen den Terrorismus, wie das Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Jänner 1977, zu ergänzen und wirksamer zu gestalten, insbesondere um die Terrorismusprävention zu stärken.

Das Übereinkommen setzt daher Maßnahmen zur Prävention des Terrorismus durch die Stärkung der rechtlichen Grundlagen und bei strikter Wahrung der menschenrechtlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 11 03

                           Günther Kaltenbacher                                                          Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende