8194 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat vor allem die Umsetzung der neuen Gemeinsamen Marktorganisation für Wein zum Inhalt und es werden insbesondere spezifische Vorschriften über das Inverkehrbringen, die Bezeichnung, die Behandlung und die Kontrolle von österreichischem Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung erlassen.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung eines Weines ohne nähere regionale Herkunftsangabe (außer Österreich), jedoch mit der Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang. Dieser Wein kann in ähnlicher Weise wie Landwein vermarktet werden, weswegen das Weingesetz für ihn auch ähnliche Voraussetzungen vorsieht. Im Gegensatz zu Wein ohne Rebsorten- und Jahrgangsangabe (früher: Tafelwein) hat dieser Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack fehlerfrei zu sein und eine Rebsortentypizität aufzuweisen. Darüber hinaus ist er – wie Land- und Qualitätswein – auch dem Hektarhöchstertrag unterworfen.

Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Marktorganisation Wein wird zudem das Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts auch für den Wein übernommen. Dieses unterscheidet zwischen Weinen mit einer geschützten Herkunftsbezeichnung und Weinen ohne eine solche. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht jedoch vor, dass nicht die gemeinschaftlichen Verkehrsbezeichnungen, sondern die traditionellen Begriffe "Landwein" (für Wein mit geschützter geografischer Angabe) und "Qualitätswein" (für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung) weiterverwendet werden. Der Begriff "Tafelwein" entfällt und ist auch in Österreich durch den Begriff "Wein" zu ersetzen.

In Hinblick auf die önologischen Verfahren enthält der gegenständliche Beschluss des Nationalrates eine Umsetzung der vom gemeinschaftlichen Weinrecht vorgegebenen Neuerungen bei der Aufbesserung und der Süßung. Es geht in erster Linie um die Einführung neuer Grenzwerte und um die Vereinfachung der Vorschriften. Bei Kabinett- und Prädikatsweinen sind Aufbesserung und Süßung wie bisher ausgeschlossen. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird von dem Gebot abgegangen, Qualitätswein ausschließlich in Glasflaschen in Verkehr zu bringen. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kann in Zukunft auch österreichischer Qualitätswein in Tetrapacks oder "bag-in-boxes" abgefüllt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates besteht darin, dass die Führung des Weinbaukatasters ab 2015 durch die Bundeskellereiinspektion erfolgt. Dies soll zu einer einheitlichen Handhabung des Katasters führen und die beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingerichtete Datenbank vervollständigen. Einen Eckpfeiler des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates stellt auch die Stärkung der Weinkontrolle dar. Durch den Zugang der Bundeskellerei zu den Katasterdaten, durch die verpflichtende zusätzliche Rückstellprobe für den Antragsteller bei der Prüfnummerneinreichung, aber auch durch die Einführung der Parteistellung für die Bundeskellereiinspektion in Verwaltungsstrafverfahren, werden weitere Voraussetzungen zur Gewährleistung einer effizienten Weinkontrolle geschaffen; damit wird auch zur Stärkung des Sektors beigetragen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Mit einstimmigem Beschluss wurden die Bundesräte Peter Mitterer und Elisabeth Kerschbaum den Verhandlungen beigezogen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Kraml, Friedrich Hensler, Maria Mosbacher, Günther Kaltenbacher, Peter Mitterer und Martin Preineder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 11 03

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender