8195 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz 2009 – ArtHG 2009)

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Konzentration der Vollzugsaufgaben bei den Zollbehörden entsprechend den einschlägigen EU-Vorgaben im Vollzugsbereich verbessert und die von den Behörden wahrzunehmenden Aufgaben klar geregelt.

Die Zuständigkeit zur Ahndung von Verstößen gegen die EU-Artenschutzverordnungen und das ArtHG im verwaltungsbehördlichen Bereich wird im Wesentlichen auf die Finanzstrafbehörden übertragen. Dadurch werden auch die Ermittlungsverfahren und die verwaltungsbehördlichen Strafverfahren bei einer Behörde konzentriert, wodurch sich Synergien im Bereich der durchzuführenden Kontrollen und der daraus resultierenden Strafverfahren ergeben.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger und Wolfgang Sodl sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 11 03

                            Ing. Hans-Peter Bock                                                      Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende