8204 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden
Das aufgrund einer Entschließung des Nationalrates eingerichtete Biopatent Monitoring Komitee soll eine gesetzliche Grundlage bekommen.
Durch einen allfälligen Beitritt zum Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente („Londoner Übereinkommen“) würde sich die Republik Österreich verpflichten, auf Übersetzungen von Patentschriften zu europäischen Patenten, die in englischer oder französischer Sprache erteilt werden, zu verzichten.
Zur Anpassung der nationalen, den Markenschutz betreffenden Bestimmungen an die verfahrensrechtlichen Gepflogenheiten im EU-Raum und an internationale Tendenzen der Rechtsentwicklung soll ein Widerspruchsverfahren eingeführt werden.
Die vor dem Patentamt zu entrichtenden Gebühren und Entgelte sollen neu geregelt werden.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 01. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger und Ewald Lindinger sowie mit beratender Stimme die Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 01. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 01
Werner Stadler Mag. Harald Himmer
Berichterstatter Stv. Vorsitzender