8206 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (USG-Novelle 2009)

Der unabhängige Umweltsenat ist derzeit befristet bis Jahresende 2009 eingerichtet. Um auch nach diesem Zeitpunkt eine unabhängige Berufungsinstanz zu ermöglichen, wird die Befristung dieser allgemein anerkannten und gut funktionierenden Rechtsmittelbehörde durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates aufgehoben. Gleichzeitig wird eine Altersgrenze für die (Wieder-)Bestellung der Mitglieder eingezogen, um wie beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof das Dienstalter der Mitglieder zu begrenzen.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2009 12 01

                            Ing. Hans-Peter Bock                                                            Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender