8209 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009)

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet die Anpassung der Regelung über die Aufsicht für die Pflegehilfe an die Erfordernisse des Pflegealltags und die Schaffung einer qualifizierten Fortbildungsverpflichtung auch für die Pflegehilfe.

Folgende finanzielle Auswirkungen hat das Vorhaben:

-       Der durch die Anpassung der Regelung über die Aufsicht für die Pflegehilfe zu realisierende flexiblere Personaleinsatz im Gesundheitswesen wird den Trägern von Krankenanstalten, Pflegeheimen und extramuralen Pflege- und Betreuungseinrichtungen nicht näher bezifferbare Einsparungen ermöglichen.

-       Da bereits im Rahmen der allgemeinen Berufspflichten eine Fortbildungsverpflichtung für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe normiert ist, ist davon auszugehen, dass die Quantifizierung der zu absolvierenden Fortbildungen für die Pflegehilfe keine finanziellen Auswirkungen haben wird.

-       Die analog zur Nostrifikation normierte Eintragung der Erfüllung der im Rahmen der EWR-Berufszulassung vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen verursacht einen geringfügigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Bundesministerium für Gesundheit bzw. hinsichtlich der Sozialbetreuungsberufe bei den Ländern, der jedenfalls im Rahmen der bestehenden Personalressourcen abgedeckt werden kann.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 01. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Elisabeth Greiderer sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 01. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 01

                         MMag. Barbara Eibinger                                                   Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende