8216 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht vor, das Unternehmensregister neu zu gestalten und das Registerzählungsgesetz auf Basis der bei einer Probezählung gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf eine 2008 erlassene EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen zu adaptieren. Zudem ist die Einrichtung einer Energieausweisdatenbank im Gebäude- und Wohnungsregister durch die Statistik Österreich vorgesehen, die Nutzung des Registers wird dadurch erweitert werden.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat zum Inhalt, dass sämtliche Verfahrensabläufe zwischen Behörden und Unternehmen künftig weitgehend elektronisch abgewickelt werden können. Damit das Unternehmensserviceportal funktionsfähig ist, müssen die Identitätsdaten aller Unternehmen authentisch in einem Register zusammengefasst werden. Die umfassende Neuausrichtung des Registers wird es Behörden ermöglichen, Identitätsdaten beim Register abzufragen, ebenso werden statistische Erhebungen erleichtert. Die Unternehmen werden dadurch entlastet.

Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen durch die Statistik Österreich werden wie geplant alle 10 Jahre durchgeführt werden, beginnend ab 2011. Gleichzeitig wurde vorgesehen, die Datenbasis für die ausschließlich auf verschiedenen Datenregistern beruhende Zählung zu erweitern. Es wird künftig berücksichtigt, wenn jemand nur kurzfristig seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, zudem werden zur Wahrung statistischer Qualitätsstandards Schätzverfahren erlaubt. Bei umstrittenem Hauptwohnsitz erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Festlegung der Statistik Österreich vorzunehmen, die Letztentscheidung obliegt der Bundesanstalt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Perhab, Martin Preineder, Edgar Mayer, Johann Ertl sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 01

                               Martin Preineder                                                                   Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender