8225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates

- enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Videoüberwachung vor allem für Private (einschl. Privatwirtschaftsverwaltung) sowie begleitende Regelungen betreffend Meldepflicht, Registrierungsverfahren, Informationspflichten und Auskunftsrecht;

- verbessert den Rechtsschutz durch eine präzisere Regelung des Beschwerdeverfahrens vor der Datenschutzkommission und durch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten;

- schlägt eine starke Vereinfachung des Registrierungsverfahrens bei gleichzeitiger Steigerung seiner Effizienz vor;

- enthält Klarstellungen von in der Vollzugspraxis aufgetretenen Rechtsfragen.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender