8227 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird
Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird dem Bundeskanzler ein Informationsrecht über alle Gegenstände der Geschäftsführung des Bundeskommunikationssenats eingeräumt. Damit wird dem seit kurzem verfassungsrechtlich verankerten Erfordernis Rechnung getragen, wonach jedes weisungsfreie Kollegialorgan einer angemessenen Aufsicht unterliegen soll.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.
An der Debatte beteiligte sich mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 16
Martin Preineder Edgar Mayer
Berichterstatter Vorsitzender