8230 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Kinder unter der Trennung ihrer Eltern leiden. In Obsorgeverfahren und Besuchsrechtsstreitigkeiten fühlen sie sich oft alleine gelassen, fallweise sogar von den Eltern instrumentalisiert.

Nach den Ergebnissen eines sozialwissenschaftlich begleiteten Modellversuches kann ein Kinderbeistand als „Sprachrohr“ des Kindes vor Gericht die Belastung und die Zerrissenheit von Kindern in Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten minimieren.

Folgende Aufgaben des Kinderbeistands stehen dabei im Vordergrund:

-       Er soll Minderjährigen in eskalierten Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten „eine Stimme geben“ und sie in die Lage versetzen, ihren Willen und ihre Wünsche inner- und außerhalb des Gerichtsverfahrens auszudrücken;

-       er soll dem Kind als persönlicher Ansprechpartner dienen, ihm im Verfahren zur Seite stehen und  es zu Gerichtsterminen begleiten;

-       er soll das Kind entlasten und ihm das belastende Gefühl der Verantwortlichkeit für die familiäre Situation nehmen;

-       und er soll dem Minderjährigen im Zuge des Verfahrens „schlimme“ oder gar traumatisierende Situationen möglichst ersparen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligte sich mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                              Juliane Lugsteiner                                                            Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende