8235 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG bei weisungsfreien Organen im Gesetz ein deren Aufgabe angemessenes Aufsichtsrecht der obersten Organe vorgesehen werden muss, das zumindest als ein Informationsrecht dieser Organe über die Gegenstände der Geschäftsführung der weisungsfreien Organe ausgestaltet sein muss. Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden nunmehr das Verwertungsgesellschaftengesetz und das Übernahmegesetz an die neue Verfassungsrechtslage angepasst.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                              Juliane Lugsteiner                                                            Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende