8237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-Novelle)

Die bestehende Kammerordnung des Ärztegesetzes 1998 entspricht nicht den aktuellen Anforderungen des Artikel 120b B-VG in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, wonach eine gesetzliche Zuordnung der Aufgaben des Wirkungskreises eines Selbstverwaltungskörpers zum eigenen und zum übertragenen Wirkungsbereich sowie die Normierung der Weisungsbindung für die Besorgung der Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich vorzunehmen sind.

Dementsprechend werden mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss die im Ärztegesetz 1998 festgelegten Aufgaben der Ärztekammern in den Bundesländern einem eigenen Wirkungsbereich und jene Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer einem eigenen und einem übertragenen Wirkungsbereich zugewiesen und für den übertragenen Wirkungsbereich ein Weisungsrecht des Bundesministers für Gesundheit verankert.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                             Elisabeth Greiderer                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende