8242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einem Selbständigen Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Nationalrates gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz, welcher im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage (476 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009), eingebracht wurde und wie folgt begründet wurde:

„Der inhaltliche Zusammenhang ist, da die Einmalzahlung für das Jahr 2010 in der Pensionsversicherung wie bei entsprechenden Regelungen in den Vorjahren (zuletzt BGBl. I Nr. 129/2008) auch den BezieherInnen einkommensabhängiger Leistungen im Bereich der Sozialentschädigung zukommen soll, gegeben.

Die Kosten der Einmalzahlung werden ca. 186.000 € für rund 10.200 Berechtigte betragen.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender