8246 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden zwecks Erleichterung der Kommunikation zwischen den Arbeitsinspektoraten und der zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und den Sozialversicherungsträgern im Interesse einer wirksamen Vollziehung der Kontrolle der Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen entsprechende Regelungen für einen sicheren Datentransfer im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 festgelegt.
Zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten wird weiters eindeutig klargestellt, welche Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach § 111 ASVG örtlich zuständig ist.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 16
Monika Kemperle Mag. Gerald Klug
Berichterstatterin Vorsitzender