8248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes geändert und damit dem Auftrag des Bundesverfassungsgesetzgebers, die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches als solche zu bezeichnen und die Weisungsbindung gegenüber dem zuständigen obersten Verwaltungsorgan vorzusehen (Art. 120b Abs. 2 B-VG), entsprochen.

Eine entsprechende Bezeichnung des übertragenen Wirkungsbereichs und eine ausdrückliche Normierung der Weisungsbindung ist bisher für die von der Gewerbeordnung 1994 den Selbstverwaltungskörpern übertragenen Verwaltungsaufgaben nicht erfolgt. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die von der Gewerbeordnung 1994 den Selbstverwaltungskörpern übertragenen Verwaltungsaufgaben als solche des übertragenen Wirkungsbereiches bezeichnet und die Weisungsbindung ausdrücklich vorgesehen.

Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz werden an die Anforderungen des Art. 120b B-VG insoferne angepasst, als ein explizites Weisungsrecht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in Angelegenheiten des der Kammer der Wirtschaftstreuhänder übertragenen Wirkungsbereiches verankert wird.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg                                                    Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende