8251 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

Die Europäische Union bereitet derzeit Maßnahmen zur Begrenzung prozyklischer Wirkungen im Bankwesen vor. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden liquiditäts- und wettbewerbsstärkende Maßnahmen für Kreditinstitute eingeführt, die in der aktuellen wirtschaftlichen Lage geeignet sind, antizyklische Wirkungen zu entfalten und sich positiv auf die Liquidität österreichischer Kreditinstitute und dadurch auch auf die Realwirtschaft auswirken.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Stabilität darf es zu keinem vorübergehenden und unerwünschten Absinken des Eigenmittelerfordernisses kommen, da die Beibehaltung des derzeitigen Eigenmittelerfordernisses, das sich aus der Anwendung der Solvabilitätsvorschriften von Basel II ergibt, an sich durch europarechtliche Vorgaben geboten ist (sog. „Transitional Floors“), die jedoch aus technischen Gründen eine zeitliche Lücke aufweisen. Deshalb wird durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates eine Verlängerung der Übergangsregelung für das Eigenmittelerfordernis von Kreditinstituten, die interne Ansätze für die Eigenmittelberechnung verwenden, zur Schließung dieser zeitlichen Lücke vorgesehen.

Darüber hinaus wird im Sinne der Verwaltungsvereinfachung sowie der Erhöhung der Effizienz der Aufsicht mit den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates die Grundlage für ein einheitliches elektronisches Meldeformat für einen Großteil der gemäß BWG, SpG, InvFG, ImmoInvFG und ZaDiG von Kreditinstituten (einschließlich Kapitalanlagegesellschaften), Sparkassen, Zahlungsinstituten und Ratingagenturen zu erstattenden Meldungen und Anzeigen an die Aufsicht geschaffen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender