8252 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht in nachfolgend angeführten Gesetzen im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

Betreffend das Einkommensteuergesetz 1988:

-       die Neuregelung der Auszahlung des Urlaubsentgelts für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen,

-       die Verlängerung des erhöhten Pendlerpauschale und des Pendlerzuschlags ab 1. Jänner 2010, und

-       die Senkung der Aktienquote für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für den Altbestand und Einführung eines Lebenszyklusmodells für Neuverträge ab dem 1. Jänner 2010.

Betreffend das Körperschaftsteuergesetz 1988:

-       die Einführung der steuerlichen Gleichbehandlung von ausländischen Einrichtungen, die mit einer inländischen Pensionskasse vergleichbar sind, gemäß den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts.

Betreffend die Verbrauchsteuergesetze:

-       die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem zur Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren.

Betreffend die Abgabenexekutionsordnung:

-       die Anpassung des finanzbehördlichen Versteigerungsverfahrens an die einschlägigen Bestimmungen der EO und die Ermöglichung der online Versteigerung.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender