8253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010), sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat - bei weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung der Zuständigkeitsbestimmungen - zum Ziel, sämtliche die Zuständigkeit regelnden Normen aus AVOG und BAO zusammenzuführen. Den Rechtsanwender/innen wird fortan durch die logische Systematik des AVOG 2010 und einer noch zu erlassenden konsolidierten Durchführungsverordnung die einfache Feststellung der für sie zuständigen Abgabenbehörde ermöglicht. Dadurch wird auch ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Rechtsrichtigkeit erreicht, da sich Verfahrensfehler infolge Unzuständigkeit der Behörde durch die klarere Neuregelung weitestgehend vermeiden lassen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender