8254 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Aufgabe der Buchhaltungsagentur ist die Führung der Buchhaltung des Bundes für die anweisenden Organe nach § 5 Abs. 2 Z 1, 4, 6 und 7 BHG (Organe des Bundes) sowie für die vom Bund verwalteten Rechtsträger (§ 7 Abs. 4 BHG). Die bisherigen Erfahrungswerte der Buchhaltungsagentur von 2005 bis 2008 haben ergeben, dass im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Erfordernisse Anpassungen im Buchhaltungsagenturgesetz erforderlich sind.

Auf Grund der relativ großen Zeitspanne zwischen Budgeterstellung (Vorlage und Genehmigung bis Ende März für das nächste Kalenderjahr) und Wirksamwerden des Budgets sind die verwendeten Planungsgrundlagen oftmals veraltet und spiegeln nicht den aktuellen Wissensstand wider. Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates erfolgt eine zeitliche Verschiebung der Budgetvorlage nach hinten und damit eine Verbesserung der Planungsqualität. Weiters werden erforderliche Anpassungen im Hinblick auf die Bestimmung des § 17 BHAG-G (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates) vorgesehen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender