8266 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

Mit dem Fürstentum Andorra besteht aufgrund des Steueroasencharakters kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Der Abschluss eines solchen Abkommens wird aus rechtspolitischer Sicht nicht für zweckmäßig erachtet. Da sich Österreich jedoch zur Erfüllung des neuen OECD-Standards hinsichtlich steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft (Bankauskünfte) verpflichtet hat, erscheint der Abschluss eines Abkommens über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Andorra auch im österreichischen Interesse gelegen.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates spiegelt den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft wider, soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2009 12 16

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender