8274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird

Mit der Schaffung eines EU-Polizeikooperationsgesetzes soll eine einheitliche Grundlage für die umfangreichen und teils auch sehr spezifischen Formen der polizeilichen Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen werden. Allerdings sind die vom Rat der Europäischen Union beschlossenen, unten angeführten Rechtsakte zwar für Österreich gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union verbindlich, jedoch nicht unmittelbar wirksam.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen daher die in den folgenden Rechtsakten enthaltenen unionsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der polizeilichen Kooperation in innerstaatliches Recht umgesetzt werden:

-       der Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol), Amtsblatt L121/2009,  S. 37 - 66

-       der Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, Amtsblatt Nr. L 210 vom 6.8.2008,  S. 1 -11, sowie Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, Amtsblatt Nr. L 210 vom 6.8.2008,  S. 12 – 72

-       der Beschluss 2008/617/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen, Amtsblatt Nr. L 210 vom 6.8.2008,  S. 73 - 75

-       der Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten, Amtsblatt Nr. L 218 vom 13.8.2008,  S. 129 - 136

-       der Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), Amtsblatt Nr. L 205 vom 7.8.2007,  S. 63 – 84

Ohne diese innerstaatliche Umsetzung sind die in den Rechtsakten enthaltenen, unionsrechtlichen Vorgaben nicht vollziehbar.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                Christoph Kainz                                                                  Reinhard Todt

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender