8278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Wählerevidenz­gesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 und das Volksbegehrengesetz 1973 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2010)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat zahlreiche Detailänderungen in der Nationalrats-Wahlordnung, der Europawahlordnung, im Wählerevidenzgesetz und in anderen Wahlrechtsgesetzen zum Inhalt. Die Wahlkarte wurde neu gestaltet, die Bestimmungen über die Briefwahl vereinheitlicht, behinderten Menschen ein "Wahlkarten-Abonnement" ermöglicht und die bisher in der Wiener Zeitung erfolgte Veröffentlichung von Wahlvorschlägen und Wahlergebnissen durch Verlautbarungen im Internet ersetzt. Außerdem wurden verschiedene Präzisierungen und Klarstellungen durchgeführt.

Mit der Neugestaltung der für eine Briefwahl benötigten Wahlkarte wurde auf ein Ersuchen des Datenschutzrats reagiert. Die Karte wird künftig eine verschließbare Lasche erhalten, damit persönliche Daten der Wähler/innen nicht mehr von außen ersichtlich sind. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen für die Briefwahl bei Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen an jene bei Europawahlen angepasst. Demnach müssen der Wahltag und die Uhrzeit der Stimmabgabe künftig nicht mehr auf der Wahlkarte angegeben werden, auch die zwingende Übermittlung auf dem Postweg entfällt. Etwaige Portokosten übernimmt in Hinkunft der Staat.

Personen, die wegen eines körperlichen Gebrechens nicht in der Lage sind, ein Wahllokal zu besuchen, können künftig die automatische Zusendung einer Wahlkarte beantragen ("Wahlkarten-Abonnement"). Falls diese Personen ein Volksbegehren unterschreiben wollen, haben sie in Hinkunft einen Anspruch darauf, von einer "fliegenden Eintragungsbehörde" besucht zu werden. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet weiters eine 24-stündige Fristerstreckung für das Einlangen von Wahlkarten, sollte der achte Tag nach dem Wahltag auf einen Feiertag fallen, eine Kollisionsnorm für den Fall, dass eine Person auf Wahlvorschlägen verschiedener Parteien kandidiert, und der generelle Wegfall der Verpflichtung, das Wählerevidenzverzeichnis im Vorfeld von Wahlen auch an Sonntagen aufzulegen. Um Informationsbedürfnissen der Wähler/innen gerecht zu werden, wurde vorgesehen, die Wahlvorschläge nicht nur wie bisher in der Wahlzelle anzuschlagen, sondern vor jedem Wahllokal zu veröffentlichen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Februar 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Ertl, Manfred Gruber und Dr. Franz Eduard Kühnel sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Stefan Schennach und Peter Mitterer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Februar 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 02 16

                                   Franz Perhab                                                                      Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender