8280 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen hat die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Schutzes der Umwelt, einschließlich der Gesundheit bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen, Politiken und Rechtsvorschriften, die aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erstellt werden müssen zum Ziel.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss wird daher unter anderem sichergestellt, dass klare, transparente und effektive Verfahren für die strategische Umweltprüfung geschaffen werden. Das Protokoll sieht vor, dass bei Durchführung einer strategischen Umweltprüfung Umweltberichte zu erstellen, die Öffentlichkeit zu beteiligen und die Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung bei der Annahme von Plänen oder Programmen zu berücksichtigen sind.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die französische und russische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Februar 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock sowie mit beratender Stimme Bundesrat Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Februar 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 02 16

                                  Wolfgang Sodl                                                            Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende