8283 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2010 gemäß § 9 LWG 1992 (III-382-BR/2009 d.B.)

Die Erhaltung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums ist ein wichtiges Anliegen der österreichischen Agrarpolitik. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine bäuerliche, nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung sowohl der 1. wie auch der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ist gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Träger eines Daches, um den Bauern ein planbares Wirtschaften zu ermöglichen.

 

Im Jahr 2010 wird der Großteil der Beschlüsse der sogenannten „Gesundheitsüberprüfung“ (Health Check) der Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt. Im Zuge der Verhandlungen ist es dabei gelungen, für die österreichische Land- und Forstwirtschaft akzeptable Kompromisse zu erreichen. Das Ergebnis stellt eine tragbare Basis für die weitere Zukunft unserer Familienbetriebe dar. Die bestehenden Maßnahmen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung werden im vollen Umfang fortgeführt. Die Bäuerinnen und Bauern können sich nun darauf verlassen, dass die Grundzüge der geltenden Agrarpolitik auch bis 2013 Gültigkeit haben werden. Für die Aufrechterhaltung der Milchquoten, für die Österreich immer eingetreten ist, war im Agrarministerrat kein Mehrheitsbeschluss möglich. Mit der Einführung der Milchkuhprämie im Jahr 2010 wird ein weiterer Schritt zur Unterstützung der Milchviehbetriebe umgesetzt.

 

Damit die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe die von ihnen erwarteten Leistungen auch weiterhin für die Gesellschaft erbringen können, ist die Bereitstellung der notwendigen Förderungen erforderlich. Nur so kann es gelingen, dass auch für die Zukunft eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsorientierte Land- und Forstwirtschaft, die einen wichtigen Beitrag für vitale ländliche Regionen leistet, in Österreich erhalten bleibt.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 16. Februar 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Josef Kalina, Ferdinand Tiefnig, Martin Preineder und Friedrich Hensler.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16Februar 2010 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2010 gemäß § 9 LWG 1992 (III-382-BR/2009 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2010 02 16

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender