8284 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert werden

Dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund ist es gelungen, mit dem österreichischen Handel eine Vereinbarung über die Höhe der noch offenen Rückzahlungen an Getränkesteuer abzuschließen. Mit diesen Rückzahlungen werden die Gemeinden im Jahr 2009 mit größenordnungsmäßig 45 Millionen Euro belastet.

Die Finanzausgleichspartner sind übereingekommen, aus dem Aufkommen an Körperschaftsteuer, das durch die Einnahmen der Handelsunternehmen aus den Getränkesteuerrückzahlungen positiv beeinflusst wird, den betroffenen Gemeinden eine einmalige Bedarfszuweisung in Höhe von 11,47 Mio. Euro zukommen zu lassen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Bedarfszuweisung durch einen Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer finanziert, dies kürzt die Einnahmen aus Ertragsanteilen und aufkommensabhängigen Transfers im Verhältnis von Bund 7,68 Mio. Euro : Länder 2,45 Mio. Euro : Gemeinden 1,34 Mio. Euro, wobei allerdings diesem Vorwegabzug Mehreinnahmen an Körperschaftsteuer, die durch höhere Gewinne der Handelsunternehmen aufgrund der Einnahmen aus den Getränkesteuerrückzahlungen ausgelöst werden, gegenüberstehen. Bei den Gemeinden errechnet sich ein Saldo von +10,13 Mio. Euro aus dem genannten Finanzierungsanteil iHv. 1,34 Mio. und den zusätzlichen Bedarfszuweisungen iHv. 11,47 Mio. Euro.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, die Bundesräte Cornelia Michalke und Stefan Schennach den Verhandlungen mit beratender Stimme beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger, Ewald Lindinger, Edgar Mayer, Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg und Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 03 09

                              Juliane Lugsteiner                                                                Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender