8304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEF-Service-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Landarbeitsgesetz 1984 und der Gewerbeordnung 1994 geändert wird sowie die Ausgleichsordnung aufgehoben wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 – IRÄG 2010)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das auf Sanierung ausgerichtete Ausgleichsverfahren in der Praxis kaum genützt wird. Sanierungen kommen stattdessen mit Hilfe des Zwangsausgleichs im Rahmen des Konkursverfahrens zustande. Bei Eröffnung eines Konkursverfahrens wird aber von Seiten der Schuldner eine Stigmatisierung befürchtet. Deshalb stellen Schuldner Konkurseröffnungsanträge häufig zu spät, wodurch die Sanierung erschwert wird.

Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise sollen Sanierungen daher erleichtert werden. Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren soll ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen werden, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als Sanierungsverfahren, ansonsten als Konkursverfahren zu bezeichnen ist. Damit sollen die Schuldner zu einer früheren Antragstellung motiviert werden. Gleichzeitig soll durch die Bezeichnung als Sanierungsverfahren auch für die Vertragspartner des Schuldners die – positive – Ausrichtung des Verfahrens klargestellt werden. Sofern der Schuldner bei Verfahrenseröffnung qualifizierte Unterlagen vorlegt (etwa einen Finanzplan) und im Sanierungsplan eine Quote von zumindest 30% anbietet, soll ihm überdies die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Verwalters belassen werden.

Um die Sanierung im Insolvenzverfahren zu fördern, soll dem Schuldner für einen beschränkten Zeitraum der notwendige Spielraum zur Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen gegeben werden: So soll die Auflösung von Verträgen durch Vertragspartner des Schuldners nur in Ausnahmefällen möglich sein und der Zugriff der gesicherten Gläubiger weiter aufgeschoben werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Maria Mosbacher und Mag. Muna Duzdar sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Stefan Schennach und Elmar Podgorschek.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 05 04

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende