8305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge (die die frühere Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 1986 ersetzte) bis zum 11. Juni 2010 in das österreichische Recht umgesetzt werden muss. Die der früheren Richtlinie entsprechenden Bestimmungen im innerstaatlichen Recht sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten und Vorschriften verstreut. Dieser stark segregierte Rechtsbestand bietet keine geeignete Grundlage für die Umsetzung des nun voll harmonisierten neuen Verbraucherschutzregimes für Kreditverträge.

Mit dem gegenständlichen Beschluss werden daher die Inhalte der Verbraucherkreditrichtlinie zusammengefasst in einem neuen Verbraucherkreditgesetz umgesetzt, das damit das Kernstück des Beschlusses bildet. Korrespondierend dazu sind verschiedene Anpassungen in anderen Gesetzen, wie etwa im Konsumentenschutzgesetz oder im Maklergesetz, vorzunehmen und sind die nun obsolet gewordenen Bestimmungen zur früheren Richtlinienumsetzung in anderen Vorschriften, vor allem im Bankwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz, aufzuheben. Schließlich wird aus Anlass der umfänglichen Neuregelungen zum Verbraucherkredit auch das dem Darlehensvertrag gewidmete 21. Hauptstück (des Zweiten Teils) des ABGB erneuert und damit ein erster Schritt zur Verwirklichung des Modernisierungsprojekts „ABGB 2011“ gesetzt.

Da die Regelungen der neuen Verbraucherkreditrichtlinie selbst schon sehr umfangreich und vielgliedrig sind und im Besonderen beim Anwendungsbereich die Ausnahmen, die Teilausnahmen und die den Mitgliedstaaten eingeräumten Voll- und Teilausnahmemöglichkeiten insgesamt ein sehr komplexes Gebilde ergeben, wurde bei der Konzeption des Verbraucherkreditgesetzes danach getrachtet, ein im Rahmen des noch verbliebenen innerstaatlichen Gestaltungsspielraums möglichst einheitliches und überschaubares Regelungssystem zu schaffen, um die der Materie ohnehin innewohnende Komplexität bei der Transformation ins österreichische Recht nicht noch zu steigern.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 05 04

                           Günther Kaltenbacher                                                          Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende