8313 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grundsteuergesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe vom Bodenwert, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 - AbgÄG 2010)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Ziel. Insbesondere sind die folgenden Änderungen umfasst:

Einkommensteuergesetz 1988:

-       Der Begriff „öffentliche Mittel“ wird gesetzlich definiert.

-       Die Steuerbefreiung für Freitabak entfällt.

-       Die Bestimmung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder wird neu geregelt.

Körperschaftsteuergesetz 1988:

-       Es wird geregelt, dass Gruppenmitglieder nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgesellschaft sein können.

-       Es wird festgelegt, dass ein Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft nicht gleichzeitig Gruppenmitglied einer anderen Unternehmensgruppe sein kann.

-       Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Stiftungsurkunde und -zusatzurkunde sowie von verdeckten Treuhandschaften durch Privatstiftungen wird eingeführt.

Umgründungssteuergesetz:

-       Eine Ausschüttungsfiktion für die Importverschmelzung von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern wird verankert.

-       Es werden gesetzliche Klarstellungen vorgenommen.

Umsatzsteuergesetz 1994:

-       Es erfolgt eine Anpassung an verschiedene EU-Richtlinien sowie an die EuGH-Judikatur.

-       Es werden Maßnahmen zur Abgabensicherung gesetzt (Reverse Charge für Treibhausemissionszertifikate, Auskunftsverpflichtung für Postdienste).

-       Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird von 30.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.

-       Die Grenze, bis zu der Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, die keine Steuer zu entrichten haben, von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit sind, wird von 7.500 Euro auf 30.000 Euro erhöht.

Gebührengesetz 1957:

-       Wie schon in anderen Verwaltungsverfahren wird eine Pauschalgebühr betreffend Schriften in patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten eingeführt.

Bundesabgabenordnung:

-       Die Planungssicherheit wird durch verbindliche Auskünfte im Interesse der Tax Compliance erhöht.

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010:

-       Die Zuständigkeit für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger wird angepasst.

-       § 9 Abs 2 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 schafft die Möglichkeit der Festlegung einer zusätzlichen, zentralen Adresse für mehrere Finanz- oder Zollämter.

Finanzausgleichsgesetz 2008:

-       Es erfolgt die Einordnung der neuen Abgabe gemäß § 118 BAO (Verwaltungskostenbeitrag) als ausschließliche Bundesabgabe.

-       Es wird festgelegt, dass im Falle einer Volkszählung eine zusätzliche Bevölkerungsstatistik zum gleichen Stichtag nicht erforderlich ist.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 01

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender