8316 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden

Österreich ist als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force (FATF) seit ihrer Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der international anerkannten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (der so genannten „40+9 FATF-Empfehlungen“) beteiligt und hat sich stets zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt.

Neben der Etablierung weltweit einheitlicher Standards wird von der FATF mit Unterstützung der Weltbank (WB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Einhaltung dieser Standards in den Mitgliedsländern regelmäßig überprüft und bewertet. Das österreichische Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurde im 2. Halbjahr 2008 routinemäßig vom IWF im Hinblick auf die Einhaltung der FATF-Empfehlungen in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Bundesministerien und Behörden (unter Koordination des Bundesministeriums für Finanzen) einer Evaluierung unterzogen. Die Endergebnisse wurden von der FATF-Vollversammlung im Juni 2009 verabschiedet und am 1. Dezember 2009 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der FATF-Empfehlungen für Österreich wird mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates der Bedrohung durch Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche in Österreich wirksam entgegengetreten und die Einhaltung der höchsten internationalen Transparenz- und Rechtsstandards sichergestellt. Der Beschluss des Nationalrates basiert auf der diesbezüglichen Zusammenarbeit der betroffenen Ressorts (BM für Finanzen, BM für Inneres, BM für Justiz, BM für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie BM für europäische und internationale Angelegenheiten), die gemeinsam ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich entwickelt haben. Dieses Transparenzpaket besteht aus einem umfassenden Maßnahmenkatalog und enthält für die im Vollzugsbereich des Bundesministers für Finanzen befindlichen Vorschriften wie die Ausweitung der Verdachtsmeldungen, mehr Kompetenzen für die Geldwäschemeldestelle, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte sowie mehr Kontrolle im Glücksspiel.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Edgar Mayer sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 01

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender