8317 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss werden die Regelungen der Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten in der Rechtsanwaltsordnung und in der Notariatsordnung den Empfehlungen der Financial Action Task Force angepasst.

Die Eigengeldwäscherei wird strafbar gemacht und der Vortatenkatalog des § 165 StGB wird um alle Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, sowie um gewerbsmäßig begangene Vergehen gegen den gewerblichen Rechtsschutz erweitert. Der Strafrahmen für Geldwäscherei wird in Anlehnung an die Strafdrohungen im Korruptionsstrafrecht angehoben.

Die Voraussetzungen für eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte nach § 116 StPO werden geändert, um die Ausforschung von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen stammen, zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu fördern.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Johann Ertl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Maria Mosbacher gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 01

                               Maria Mosbacher                                                         Kurt Strohmayer-Dangl

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender