8318 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert werden

Der IWF hat im Zuge einer Überprüfung der Einhaltung der FATF (Financial Action Task Force)-Empfehlungen festgestellt, dass Österreich im Bereich der Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorismusfinanzierungsbestimmungen Defizite aufweist, deren rasche Beseitigung notwendig ist, um den Wirtschaftsstandort Österreich vor einem Missbrauch durch Kriminelle zu schützen. In diesem Sinn hat der vorliegende Beschluss des Nationalrates eine Änderung der Gewerbeordnung 1994, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und des Bilanzbuchhaltungsgesetzes zum Inhalt.

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die 40 FATF–Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung, die neun Sonderempfehlungen zur Terrorismusbekämpfung sowie die von der FATF erstellten Zusatzdokumente, insbesondere das Glossar zu den 40 Empfehlungen, die interpretatorischen Noten zu den vierzig Empfehlungen und zu den Sonderempfehlungen betreffend Terrorismusfinanzierung sowie die jeweils aktuelle Unterlage zur Methodologie in der Gewerbeordnung 1994 berücksichtigt. Ebenso wird für den Bereich des Gewerberechts eine möglichst vollständige Erfassung der internationalen Standards gewährleistet.

Mit der Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und des Bilanzbuchhaltungsgesetzes werden im Wesentlichen die Inhalte der bereits bestehenden Ausübungsrichtlinien übernommen und durch die FATF-Empfehlungen ergänzt. Damit wird auch für die Bereiche des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes und des Bilanzbuchhaltungsgesetzes eine möglichst vollständige Erfassung der internationalen Standards gewährleistet.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

An der Debatte beteiligten sich die Ausschussvorsitzende Sonja Zwazl und Bundesrätin Anneliese Junker sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Johann Ertl und Efgani Dönmez.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 01

                            Dr. Magnus Brunner                                                                Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende