8348 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Grundlagen für die Einrichtung eines Datenverbunds der Pädagogischen Hochschulen geschaffen und Anpassungen an die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige (654 d. B.) vorgenommen.

 

Der Datenverbund der Universitäten ist ein Informationsverbund im Sinne des § 50 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, der bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingerichtet ist und neben der Gesamtevidenz der Studierenden der Universitäten geführt wird. Er unterstützt die „Vollziehung universitätsübergreifend wahrzunehmender studienrechtlicher oder studienförderungsrechtlicher Vorschriften“. Der Datenverbund der Universitäten existiert seit Inkrafttreten des Bildungsdokumentationsgesetzes im Jahr 2002 und ist in § 7 Abs. 4 leg.cit. gesetzlich verankert.

 

Die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige (654 d. B.) führt zu einer neuen Struktur der Schulen für Berufstätige. Die konventionelle schulische Organisation wird durch ein modulares System abgelöst. Der erfolgreiche Abschluss einer Schule für Berufstätige setzt künftig die positive Absolvierung sämtlicher Module voraus. Eine negative Beurteilung eines Moduls kann durch Wiederholung des Moduls bzw. durch die Absolvierung von Kolloquien ausgebessert werden, Schulstufenwiederholungen werden dadurch obsolet. Die Anlage 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes enthält jene mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Daten, die an den Bildungseinrichtungen zu erheben sind wie zB das Schuljahr, die Schulstufe, die Berechtigung zum Aufsteigen oder die Anzahl der angetretenen und bestandenen Wiederholungsprüfungen. Viele dieser Daten sind mit der Struktur wie oben beschrieben nicht mehr kompatibel. Es bedarf daher einer Reihe von Anpassungen.

 

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

 

Mit einstimmigem Beschluss wurde Bundesrat Efgani Dönmez mit beratender Stimme den Verhandlungen beigezogen.

 

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Efgani Dönmez.

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 30

                                    Josef Saller                                                                 Monika Mühlwerth

                                    Berichterstatter                                                                         Vorsitzende