8355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die im Regierungsprogramm vorgesehene und mit den Bundesländern vereinbarte Verstärkung mindestsichernder Elemente in der Arbeitslosenversicherung durch entsprechende Anpassung der Regelungen der Notstandshilfe an die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umgesetzt.

Dabei wird das bisher nur beim Arbeitslosengeld bestehende System des Ergänzungsbetrages bei niedrigen Versicherungsleistungen auf die Notstandshilfe ausgedehnt. Gleichzeitig wird bei der Anrechnung von Partnereinkommen auf die Notstandshilfe zumindest ein Einkommen in Höhe des für Ehepaare zustehenden Ausgleichzulagenrichtsatzes zur Verfügung stehen. Damit werden ergänzend zum Ergänzungsbetrag beim Arbeitslosengeld weitere wesentliche Schritte zur Bekämpfung von Armut gesetzt. Daneben sind Klarstellungen zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld sowie zum Krankenversicherungsanspruch für Personen, die wegen der Anrechnung eines Partnereinkommens keine Notstandshilfe erhalten, vorgesehen.

Das Ausgleichszulagenrecht wird mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss an die Bestimmungen des Art. 5 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Z 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung angepasst.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender