8356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Eine der wesentlichen Zielsetzungen der österreichischen Bundesregierung ist eine weitere Verstärkung der Armutsbekämpfung zur Senkung der Zahl der armutsgefährdeten Menschen in Österreich. Laut der „Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen“ aus dem Jahr 2006 sind in Österreich fast 13% der Bevölkerung armutsgefährdet (rund 1 Mio. Personen). Ohne Sozialtransfers wären rund 43% der Bevölkerung armutsgefährdet.

Im vorliegenden Beschluss des Nationalrates wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ aus dem Jahr 2007, welche unter Beteiligung aller relevanten Ressorts auf Bundesebene, der Sozialpartner und der übrigen Gebietskörperschaften (Länder, Städte, Gemeinden) erarbeitet wurden, berücksichtigt.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Gesamtpaket, das sich aus mehreren unterschiedlichen Maßnahmen zusammensetzt und auch nachhaltige Beiträge des Bundes beinhaltet. Deren Umsetzung beruht vor allem auf dem Kompetenztatbestand „Sozialversicherungswesen“ nach Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG und ermöglicht auch bedarfsorientierte Leistungen, sofern diese nur an versicherungsmäßig geregelten Grundleistungen anknüpfen.

Zum Zweck der stärkeren Verknüpfung des Bezuges von Geldleistungen zur Existenzsicherung mit Maßnahmen zur (Wieder-) Eingliederung der jeweiligen BezieherInnen in das Erwerbsleben werden gleichzeitig mit der Anhebung und Harmonisierung der landesrechtlichen Leistungen die mindestsichernden Elemente in der Arbeitslosenversicherung insbesondere im Hinblick auf die Notstandshilfe erweitert.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Friedrich Hensler, Mag. Gerald Klug und Martina Diesner-Wais.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender