8359 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung angepasst.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Erweiterung der Subsidiaritätsregelung des § 4 Abs. 4 lit. a ASVG, wodurch die Pflichtversicherung als freie/r DienstnehmerIn nur dann eintritt, wenn auf Grund dieser Tätigkeit nicht schon eine Pflichtversicherung nach dem BSVG begründet wurde;

-       Ausnahme der in Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege stehenden Personen von der Vollversicherung nach § 5 Abs. 1 ASVG zur Vermeidung einer Doppelversicherung;

-       Angleichung der pensionsrechtlichen Stellung der Beamt/inn/en nach § 136b BDG 1979 an jene der ab 1. Jänner 2005 ernannten Beamt/inn/en durch Ausnahme von der Teilversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG;

-       Angleichung von Bestimmungen über die Haftung für Beitragsschuldigkeiten an die einschlägigen Haftungsbestimmungen der Bundesabgabenordnung;

-       Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung einer bundesweiten „Gesundheitsstraße“;

-       Klarstellung, dass der besondere Steigerungsbetrag bei der Neufeststellung der Pensionsleistung bei Erreichung des Regelpensionsalters außer Betracht zu bleiben hat;

-       Erweiterung der Einschränkung der Formalversicherung nach dem GSVG bei Vorliegen bestimmter Ausnahmetatbestände;

-       Vornahme von (redaktionellen) Klarstellungen und Zitierungsanpassungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender