8360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden - Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010)

Glücksspiel ist ein Thema von europaweitem Interesse, da es die gesellschaftsrechtliche Verantwortung betrifft und von hoher ordnungspolitischer Relevanz ist. Der Spielerschutz steht dabei an erster Stelle. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird insbesondere folgenden Zielen Rechnung getragen:

 

Jugendschutz und Spielerschutz sowie soziale Sicherheit der Familien und Kinder

Jugendschutz wird flächendeckend bei allen Glücksspielangeboten durch Bundeskonzessionäre und Landesbewilligungsinhaber an die erste Stelle gereiht und umgesetzt (Zugangskontrolle). Durch die Festlegung eines Höchstgewinns und einer Mindestdauer für das einzelne Spiel, durch den Einsatz von Warnsystemen und die Vorgabe echter Einsatzlimits wird der Spielsucht Einhalt geboten.

 

Gebote statt Verbote

Im Automatenbereich werden klare und nachvollziehbare Vorgaben und Auflagen für den Spielerschutz geschaffen, die auch leichter kontrollierbar sind und eine Stärkung des Spielerschutzes bringen. Die Vorgabe von einheitlichen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen und einer höchstzulässigen regionalen Gerätedichte erleichtert eine bundeseinheitliche Steuerung und gleichmäßige Vollziehung.

 

Effiziente Kontrolle

Durch einheitliche bundesgesetzliche Rahmenbedingungen für Maßnahmen zur Sicherung der Aufsicht werden gleichmäßige regionale Standards geschaffen und der direkte und indirekte Spielerschutz gestärkt. Der Abgabensicherung wird durch Vernetzung von Glücksspielautomaten und Video Lotterie Terminals mit dem Rechenzentrum des Bundes, der Bundesrechenzentrum GmbH, Rechnung getragen.

 

Wettbewerbsfairness

Die Besteuerungsrechtslage im Konzessionsbereich nach dem erlaubten Angebot abgestufter Steuersätze zwischen den Anbietern gewährleistet Wettbewerbsfairness. Besteuerungslücken für konzessionslose Anbieter werden geschlossen.

 

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Manfred Gruber.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                              Inge Posch-Gruska                                                                Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender